Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Grundlage unserer Offerte sind die einschlägigen SUVA-Normen, die SIA-Vorschriften 222 über den Gerüstbau sowie die Vorschriften des Abschnittes 114 des Normalpositionskataloges der Schweiz. Zentralstelle für Baurationalisierung. Diese Normen stellen zwingendes Vertragsrecht dar.
- In unseren Preisen sind inbegriffen:
- Montage und Demontage in je einem Arbeitstag
- An- und Abtrasport
- Auf- und Abladen
- Miete und Mehrmiete des Gerüstes entsprechend der Offerte
- Verankerung nach Vorschrift
- Nicht inbegriffen:
- Gebühren und Bewilligung
- Abscharankungen und Signalisation
- nachträgliche Abänderungen
- Teilmontage oder etappenweise Demontage
- Transporte innerhalb der Baustelle
- periodische Gerüstkontrollen
- Gerüstreinigung nach Mietende
- Verschluss der Dübellöcher
- Sollte auf der Baustelle ein Kran installiert sein, ist dieser bauseits inklusive Bedienung kostenlos bzw. auf Kosten des Auftraggebers zur Verfügung zu stellen.
- Jede Abänderung unserer Gerüste z. B. durch Ab- oder Umhängen von Verankerungen, Gerüstabschlüssen, Bordbrettern, Gerüstbeläge etc. ist verboten. Änderungen müssen ausschliesslich durch unser Personal durchgeführt werden.
- Haftung
- Schäden sind innert 10 Arbeitstagen seit Kenntnis des Schadens schriftlich zu melden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist entfällt jegliche Haftung vollumfänglich.
- Für Schäden, welche nach der Abnahme des montierten Gerüstes entstanden sind, haftet die Mani-Gerüste GmbH nur, wenn sie nachweislich grobfahrlässig gehandelt hat.
- Für den Fall, dass das Gerüst unter Nutzung von Dachflächen erstellt wird, wird jegliche Haftung, sowie gesetzlich zulässig, abgelehnt.
- Der Unterhalt des Gerüstes und die Beaufsichtigung der Benützer obliegt dem Auftraggeber. Wird die Mani Gerüste GmbH in diesem Zusammenhang haftpflichtig, hält sie der Auftraggeber vollumfängliche schadenlos.
- Die in der Offerte festgesetzten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Diese wird zusätzlich erhoben und beträgt derzeit 8.0%.
- Nach Fertigstellung der Gerüstung sind 70 % der Auftragssumme als Akontozahlung fällig. Ab Verfalldatum ist ein Verzugszins von 7% geschuldet.
- Die Mietzeit richtet sich nach der Offertgrundlage. Die Demontage auf bestimmten Termin ist nur möglich, wenn uns dies wenigstens eine Arbeitswoche vor Beginn der Demontage bekanntgegeben wird.